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1. Glossar
Eine medizinisch ausgebildete Person, die befugt ist, Diagnosen zu stellen und Patienten dementsprechend zu behandeln.
Eine zur Pflege von Patienten ausgebildete Person, welche angeleitet durch einen Arzt medizinische Hilfestellung leisten kann.
Eine ausgebildete Person einer Einrichtung, die bei Unfällen, Katastrophen oder plötzlichen Erkrankungen vor Ort Hilfe leistet.
Eine Person, die von einer unabhängigen Kontrollinstitution beauftragt ist, die Beachtung der vorhandenen Bestimmungen zum Datenschutz zu überwachen.
Eine Person, die sich in ärztlicher Behandlung befindet.
Eine Person, die für die Betreuung einer Datenverarbeitungsanlage zuständig ist.
Eine Person, die technisch-organisatorische Aufgaben, wie das Organisieren der Arbeitstage und Planen von Patiententerminen erledigt.
Die Geschäftsführung ist die oberste Leitungsstelle eines Unternehmens. Er oder sie kümmert sich um einen reibungslosen Ablauf der betrieblichen Unternehmensprozesse, ist für den Gesamterfolg des Unternehmens zuständig und übernimmt sämtliche Verantwortungen für dieses.
Eine Institution, bei der sich jemand gegen die durch eine Krankheit entstehenden Kosten versichern kann.
Eine Gruppe von Personen, die sich um den sicheren und rechtzeitigen Transport von Patienten kümmert.
Krankenhausinternes Personal, welches für den Umgang mit den verwendeten medizinischen Systemen geschult wurde.
Externe Dienstleister welche für die Installation, Wartung und den Support für die medizinischen Geräte zuständig sind.