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Finanzen
Umsetzung der folgenden Aspekte:
- Grundlagen
- Aktenkonto
- Forderungskonto
- Buchhaltung
Das Aktenkonto dient zu Erfassung der Einnahmen und Ausgaben in der jeweiligen Akten. Zu unterscheiden sind Honoraransprüche auf Grund von Kostennoten, Auslage bzw. deren Erstattung und der Ein- und Ausgang von Fremdgeld zur jeweiligen Akten. Nur wenn die Spalten Honorer, Auslagen und Fremdgeld am Schluss "0" ist, sollte es möglich sein, die Akte abzulegen.
Das Forderungskonto hat mit der Buchhaltung im engeren Sinne nichts zu tun. Hier werden die Forderungen des Mandanten gegen den Gegner erfasst und berechnet. Dabei sind neben der Hauptforderungen auch die Nebenforderungen (Rechtsanwaltskosten, Vollstreckungskosten, Auslagen und Zinsen) zu berücksichtigen. Dabei muss jedenfalls der Basiszinssatz der letzten 10 Jahre und der aktuelle Berücksichtigung finden. Auch sind die gesetzlichen Zinssätze zu berücksichtigen. Außerdem muss es einstellbare Vorgaben für die nicht bestimmte Zahlungen auf die Forderung geben.
Die Kanzleibuchhaltung dient der Buchführung für die gesamte wirtschafltiche Einheit. Bei Einzelanwälten oder Personengesellschaftern reicht eine EÜR. Es bedarf keiner Bilanzierung. In der Kanzleibuchhaltung werden sowohl die Kostennoten und darauf erfolgten Zahlungseingänge, aber auch die sonstigen Einnahmen (zB aus Vorträgen) und Ausgaben (Mieten, Personalkosten) verbucht.
Die Kanzleibuchhaltung wird vorerst nicht in j-lawyer.org direkt umgesetzt und kann ggf. über eine Drittlösung integriert werden. Dabei muss die Anbindung über eine Schnittstelle stattfinden, sodass bspw. die bestehenden Daten aus der Kanzleisoftware verarbeitet werden können und eine Buchung in der Kanzleisoftware direkt im Aktenkonto erfasst wird.
Das Aktenkonto selbst wäre bei dieser Lösung lediglich ein Auszug aus der Kanzleibuchhaltung um den Umsatz in der Akte auf Ebene der Aktenbearbeitung im j-lawyer.org nachvollziehen zu können.