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erp_versicherte_mvo.adoc

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E-Rezept API Dokumentation für Versicherte - Mehrfachverordnungen gematik logo

Zielgruppe: FdV green

Hier dokumentiert die gematik die Nutzung der Schnittstellen rund um das E-Rezept aus Sicht der Versicherten, die ihre E-Rezepte verwalten und einlösen möchten.

Mehrfachverordnungen sollen die Versorgung mit Arzneimittel für chronisch Kranke erleichtern. Für Versicherte, die eine kontinuierliche Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel benötigen, können Vertragsärzte Verordnungen ausstellen, nach denen eine nach der Erstabgabe bis zu dreimal sich wiederholende Abgabe erlaubt ist.

Aus der Mehrfachverordnung ergeben sich Vorteile für Patienten und die Abläufe in Arztpraxen, da die Rezepte für Dauermedikationen im Voraus ausgestellt werden können und somit Wege zur Arztpraxis zum Rezepte abholen entfallen.

Fachliches Konzept

Eine Mehrfachverordnung besteht aus mindestens 2 bis maximal 4 Teilverordnungen. Jede Teilverordnung einer Mehrfachverordnung ist ein vollständiges E-Rezept mit eigenem E-Rezept-Token. Das bedeutet, dass jede der Teilverordnungen durch den eigenen E-Rezept-Token auch einzeln durch den Versicherten, ggf. in verschiedenen Apotheken, eingelöst werden kann.

Der Arzt/Zahnarzt kann das Ende der Gültigkeitszeitraumes einer Teilverordnung festlegen. Falls das Ende nicht festgelegt wird, dann gilt die Teilverordnung bis 365 Tage nach dem Ausstellungsdatum der Mehrfachverordnung. Die folgende Abbildung zeigt eine mögliche Variante für die Gültigkeitszeiträume zweier Teilverordnungen einer Mehrfachverordnung.

api mvo gueltigkeit

Datenmodell der Mehrfachverordnung

Eine Mehrfachverordnung besteht aus 2 bis max. 4 unabhängigen Teilverordnungen. Jede Teilverordnung ist ein (zahn)ärztlich signiertes E-Rezept gemäß der KBV-Festlegungen für einen Verordnungsdatensatz.

💡
Beispieldatensätze finden sich im Beispielrepository Mehrfachverordnungen im Beispielrepository

Die folgenden Felder sind dabei charakteristisch für die Teilverordnungen einer Mehrfachverordnung

Kennzeichen einer Verordnung als Teilverordnung einer Mehrfachverordnung

Wenn im Verordnungsdatensatz das Flag MedicationRequest.extension:Mehrfachverordnung.extension:Kennzeichen = true gesetzt ist, dann ist dieses E-Rezept eine Teilverordnung einer Mehrfachverordnung.

MedicationRequest.extension:Mehrfachverordnung.extension:Kennzeichen = true

Identifier der Mehrfachverordnung ("ID")

Das PVS muss bei Erstellung einer Mehrfachverordnung einen einzigen Identifier erstellen, der bei allen Teilverordnungen unter

MedicationRequest.extension:Mehrfachverordnung.extension:ID.value[x]:valueIdentifier.value

eingetragen wird. Nach Technischer Anlage zur elektronischen Arzneimittelverordnung muss dieser Value einer UUID gemäß RFC4122 Version 5 mit den zugehörigen Separatoren entsprechen (urn:uuid:<XXXXXXXX-XXXX-XXXXXXXX-XXXXXXXXXXXX>).

Nummer des Rezepts der Mehrfachverordnung ("Zähler")

MedicationRequest.extension:Mehrfachverordnung.extension:Nummerierung.value[x]:valueRatio.numerator

Gesamtzahl der Teilverordnungen in der Mehrfachverordnung ("Nenner")

MedicationRequest.extension:Mehrfachverordnung.extension:Nummerierung.value[x]:valueRatio.denominator

Start der Gültigkeit

Die Teilverordnungen von Mehrfachverordnungen haben einen Gültigkeitszeitraum. Der Beginn des Gültigkeitszeitraumes ist in MedicationRequest.extension:Mehrfachverordnung.extension:Zeitraum.value[x]:valuePeriod.start angegeben.

MedicationRequest.extension:Mehrfachverordnung.extension:Zeitraum.value[x]:valuePeriod.start

Ende der Gültigkeit

Der Verordnende kann im Verordnungsdatensatz ein Ende des Gültigkeitszeitraumes angeben (MedicationRequest.extension:Mehrfachverordnung.extension:Zeitraum.value[x]:valuePeriod.end). Wenn kein explizites Ende des Gültigkeitszeitraumes angegeben ist, dann endet der Gültigkeitszeitraum 365 Tage nach Ausstellen der Teilverordnung. Der E-Rezept-Fachdienst berechnet den Wert für Task.extension:expiryDate entsprechend.

Wird der Gültigkeitszeitraum überschritten darf das E-Rezept nicht mehr eingelöst werden.

MedicationRequest.extension:Mehrfachverordnung.extension:Zeitraum.value[x]:valuePeriod.end
ℹ️
Eine Teilverordnung kann zu Lastern der GKV abgerechnet werden, wenn es innerhalb des Gültigkeitszeitraums eingelöst wird. D.h. ein Einlösen als Selbstzahler entfällt bzw, gibt es bei Teilverordnungen einer MVO nicht.
ℹ️
Eine Reihenfolge der Abgabe der einzelnen Teilverordnungen einer MVO ist bei Abgabe nicht zu beachten.
ℹ️
Patienten haben zu jeder Zeit die Möglichkeit, alle Teilverordnungen einer Mehrfachverordnung über die E-Rezept-App einzusehen (und bei Bedarf zu löschen).
⚠️
Apotheken sind VOR dem Gültigkeitsbeginn valuePeriod.start nicht berechtigt, eine Teilverordnung herunterzuladen.
⚠️
Die Angabe der Gültigkeit muss im Format "yyyy-mm-dd" angegeben werden.