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\documentclass[12pt]{article}
\usepackage{microtype}
\usepackage{tikz}
\title{Hygienekonzept\\der Studenteninitiative IZ. e.V. (ascii)}
\date{13.01.2022}
\author{}
% hier kommen die Kontaktdaten rein
\newcommand*{\responsibleName}{Jakob Krebs}
\newcommand*{\responsibleMail}{[email protected]}
\newcommand*{\responsiblePhone}{+49 351 463 42221}
\begin{document}
\maketitle
\section*{Grundlagen}
\begin{itemize}
\item Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung
\item Anordnung von Hygieneauflagen in der jeweils gültigen Fassung
\item Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Konkretisierungen der Unfallkasse Sachsen bzw. der brachenspezifischen Berufsgenosseschaften
\item Hygienekonzept der Fakultät Informatik
\end{itemize}
\section*{Verantwortlichkeit}
\responsibleName \\
\responsibleMail \\
\responsiblePhone
\section{Art der Tätigkeiten, Unterweisung}
Die Räume APB/E015 und APB/E016 werden genutzt, um den anwesenden Mitarbeitern den Zugang zu Heißgetränken zu ermöglichen.
Die Mitglieder des Vereins nutzen die Räume auch als Lernumgebung.
Alle Mitglieder werden durch die Informationen der TU Dresden und den Vorstand von den jeweils geltenden Hygienemaßnahmen unterrichtet.
\section{Voraussetzungen}
Voraussetzungen für die Tätigkeiten vor Ort:
\begin{itemize}
\item Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten ist nur Personen gestattet, die sowohl geimpft/genesen sind, als auch über einen tagesaktuellen Testnachweis verfügen. Anstelle des Test kann auch der Nachweis einer Auffrischungsimpfung genutzt werden.
\item Die Beschäftigten/Besucher bestätigen keine Symptome einer Atem\-wegs\-erkrankung aufzuweisen und hatten in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person.
\item Zur Kontaktnachverfolgung wird die Coronawarnapp genutzt. Alternativ kann eine Eintragung in der ausliegenden Liste vorgenommen werden.
\item Der Verkauf von Getränken richtet sich nach den Gastronomieregularien der Coronaschutzverordnung.
\end{itemize}
\section{Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zwischen Personen}
Bei der Planung sind die jeweils aktuell geltenden rechtlichen Vorgaben zu beachten.
Die Raumgrößen sind so zu wählen, dass die Abstandsregel von mindestens 1,5 m zwischen Personen sicher eingehalten werden kann.
\begin{itemize}
\item Im Gebäude Andreas-Pfitzmann-Baus (APB) tragen alle Personen eine FFP2 Maske.
\item Die Einhaltung des Mindestabstands entbindet nicht von der Masken\-pflicht.
\item Am Eingang des Gebäude Andreas-Pfitzmann-Baus und an den Lehr\-räumen sind Beschilderungen (z.B. Piktogramm) mit Hinweis auf Mindestabstand, Maskenpflicht angebracht.
\item Maximal 4 Personen dürfen sich in den Räumen aufhalten.
\end{itemize}
\begin{center}
\input{grundriss}
\end{center}
\section{Hygienemaßnahmen}
\begin{itemize}
\item Alle Personen (Beschäftigte und Besuchende) haben eine FFP2 Maske im Gebäude zutragen.
\item Alle Personen (Beschäftigte und Besuchende) müssen sich vor dem Aufenthalt im ascii mittels der Corona-Warn App registrieren.
\item Besuchende haben eine eigene FFP2 Maske mitzubringen.
\item Waschgelegenheiten mit Flüssigseife und Einmalpapierhandtüchern sowie Entsorgungsmöglichkeit für Einmalhandtücher sowie Hände\-des\-in\-fek\-tions\-mittel stehen in den Waschräumen/Toiletten/E015 des APB zurVerfügung.
\item Geschirr wird mit einer professionellen Spülmaschine gereinigt.
\item Alle Arbeitsflächen und Arbeitsmittel werden regelmäßig desinfiziert.
\end{itemize}
\section{Anforderungen an Lüftung}
\begin{itemize}
\item Die regelmäßige Lüftung vor, während und nach jeder Benutzung von Räumen im APB wird durchgesetzt (abhängig von Personenzahl und Raumgröße: Hilfestellung z.B. durch CO2-App der DGUV für Smartphones ``CO2-Timer'').
\item Die Räume werden durchgehend mit dem Foyer gelüftet.
\end{itemize}
\end{document}